1. Geltung der Geschäftsbedingungen, Angebote
Wir führen Geschäfte ausschließlich aufgrund dieser eigenen Bedingungen mit Kunden aus Industrie, Gewerbe, öffentlichem Dienst usw. (§ 14 BGB) aus. Privatleute (§ 13 BGB) beliefern wir nicht. Kollidierende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder vorbehaltslos erbracht wird. Andere Vereinbarungen, Änderungen, einschliesslich dieser Schriftformklausel, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen, unserer Angebote und geschlossener Verträge zu vereinbaren; dies unterliegt ausschließlich der Geschäftsführung. Sollte eine oder mehrere der nachfolgenden Bestimmungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner ersetzen die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare, Personalschulungen, Überprüfungen und Audits.
Unsere Angebote in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Wir recherchieren und kalkulieren sorgfältig. Dafür benötigen wir manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. Wir nehmen Bestellungen in jeder zu Nachweiszwecken geeigneten Form (per Mail, Fax, Post usw.) entgegen. Telefonische Bestellungen bitten wir zusätzlich in einer vorgenannten Form zu wiederholen.
2. Lieferung
Unser Mindestauftragswert beträgt 150 EURO netto. Darunter wird ein Mindermengenzuschlag von 15 EURO erhoben. Der Lieferumfang wird durch unsere Auftragsbestätigung oder Ausführung bestimmt. Teillieferungen, Änderungen der Produkte im Sinne technischer Weiterentwicklung oder in Form und Farbe behalten wir uns vor, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung dem Besteller unzumutbar ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung einschliesslich Verpackung und auch bei frachtfreier Lieferung auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens dann auf den Käufer über, wenn die Ware unser Betriebsgelände verläßt. Mangels besonderer Weisung wird der Frachtführer von uns nach bestem Wissen ausgewählt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr zum Zeitpunkt unserer Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir werden ab Gefahrenübergang auf Kosten des Käufers die Versicherungen bewirken, die dieser erwünscht.
3. Lieferzeit, Pflichtverletzung
Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw., sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Verzögerungen in Folge fehlender Selbstbelieferung, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung oder Leistung durch die vorbezeichneten Umstände oder andere Umstände höherer Gewalt unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Werden wir trotz Abschluss eines Konkurrenten-Deckungsgeschäfts von unserem Vorlieferanten nicht beliefert, können wir uns durch die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Käufer von unserer Leistungspflicht befreien. Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Liefertermin orientieren ihre Gültigkeit. Der Käufer kann im Fall des Verzuges nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zur Fristsetzung nicht versandbereit gemeldet ist. Angemessen ist im Zweifelsfall eine Nachfrist von 3 Monaten. Alle sonstigen Ansprüche wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Verletzung unter Einschluss der Nichterfüllung wäre durch unser grobes Verschulden verursacht worden.
4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor. Sie bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, insbesondere bis zum Ausgleich eines Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn wir gegen Ihn keine offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung bzw. dem Kontokorrentsaldo mehr haben. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Bei Weiterveräußerung auf Kredit hat sich der Käufer gegenüber dem Endabnehmer das Eigentumsrecht vorzubehalten. Sicherungsübereignung, Verpfändungen und andere unsere Rechte gefährdende Verfügungen sind nicht gestattet. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehende Forderungen tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere gesamten Forderungen um mehr als 25 % ist dieser berechtigt, insoweit Freigabe nach unserer Wahl zu verlangen. Der Käufer darf Lötchemikalien, Abdecklacke, Lösungsmittel oder sonstige zur Weiterverarbeitung bezogene Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs vermischen und verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt bleibt gleichwohl wirksam und erstreckt sich anteilsmäßig auf das neue Produkt. Bei Veräußerung gilt bis zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen schon jetzt der Teil der Gesamtforderung des Käufers an seine Abnehmer unter Vorrang vor dem Rest als abgetreten, der dem Weiterverkaufswert der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden vermischten oder verarbeitenden Waren entspricht. Solange der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt, wird die Abtretung nicht offengelegt und der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Nach Aufforderung hat der Kunde uns die Adresse des Endkunden mitzuteilen. Erfolgt dies nicht sind wir ermächtigt, selbst hierüber Auskünfte beim Kunden und seine Mitarbeitern, Beratern und Erfüllungsgehilfen, z.B. Steuerberater auf Kosten des Kunden einzuholen. Mit Erlangung der Adresse sind wir zur Offenlegung der Abtretung und Einzug der Forderung berechtigt. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns sofort unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten der Intervention trägt der Käufer. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und ein Herausgabeverlangen durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag und sind auch ohne ihn zulässig. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Diebstahl, Wasser- und Haftpflichtrisiko zu versichern. Er tritt hiermit bereits seine Ansprüche gegen den Versicherer an uns ab.
5. Preise, Zahlung
Unsere Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 30 Tagen netto; bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Es gelten grundsätzlich die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebotes weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefertermin mehr als sechs Wochen, so gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise. Übersteigen letztere die ursprünglich vereinbarten um mehr als 50 %, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz rechnen, wenn weder der Kunde noch wir einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Für die erste und zweite Mahnung können wir pauschal je 10 EURO berechnen.
Der Kunde muss damit rechnen, dass wir Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnen. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung, wie z. B. Mahnkosten entstanden, so können Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet werden.
Aufrechnung und Zurückhaltung des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Bezahlt der Kunde bei Dauerlieferungen nicht oder nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, die Leistung einzustellen ungeachtet der fortdauernden Zahlungsverpflichtung des Kunden. In diesen Fällen verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer entsprechend. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung durch uns bleibt unberührt.
6. Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen sind detailliert unverzüglich schriftlich vorzubringen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt.
Bei Lieferschäden gilt generell: Evtl. Lieferschäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken und die Schadensmeldung vom Auslieferer quittieren zu lassen. Ohne dieses Vorgehen gemeldete Schäden werden von der Speditionsversicherung nicht anerkannt. Mangelhafte Lieferungen werden innerhalb der Gewährleistungsfrist, die mit dem Datum der Lieferung beginnt, nach unserer Wahl nachgebessert oder es erfolgt Ersatzlieferung unter Rücknahme der Ware oder Gutschrift des Minderwerts. Wir beheben die Mängel kostenfrei. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandenden Gegenstand oder Proben hiervon zur Verfügung zu stellen. Verweigert der Kunde dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist der Lieferschein mitzuschicken. Die Gewährleistung besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auswirkt. Rücksendungen müssen grundsätzlich mit uns vereinbart werden. Weitergehende Ansprüche des Kunden oder Vertragsstrafen sind ausgeschlossen. Ergibt sich bei einer zum Zwecke der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, daß die Beanstandung zu unrecht erfolgt ist, so sind wir berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung zu berechnen. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritte unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung aufgehoben. Für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, gilt die nachstehende Haftungsbegrenzung.
7. Haftung
Wir haften für Mängel und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung auch der Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund schwerwiegendem Organisationsverschulden, soweit gesetzlich zwingend gefordert.
Die Haftung ist jedoch außer bei den gesetzlich zwingend vorgenannt benannten Fällen insgesamt auf den typischen Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Aufwand, der für die Vornahme zumutbarer Maßnahmen entsteht.
Wir haften, wenn nicht zwingend gesetzlich gefordert, nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste oder für unsachgemäß gebrauchte oder dem normalen Verschleiß unterliegende Ware. Untypische Schäden werden von der Haftung nicht erfasst.
Von der Produkthaftung für lediglich von uns vertriebene Gegenstände, die von einem anderen Hersteller stammen, hat auch der Käufer uns im Innenverhältnis freizustellen. Dies gilt auch, soweit wir Teile, die von dritten Herstellern stammen, lediglich verbinden.
Ansprüche des Kunden, die auf Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlichen Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
8. Mitteilungen, Datenschutz
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:
Die E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit), sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-mail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen sind dagegen insbesondere eine Kündigung, sowie Erklärungen die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form (§ 126 Abs. 1 BGB) verlangt werden.
Die personenbezogenen Daten, die uns der Kunde bei Vertragsanbahnung mitteilt, werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung von uns gespeichert. Der künftigen Kontaktaufnahme von uns zu Informations- und Werbezwecken in jeder Form stimmt der Kunde zu.
9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluß der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht ist Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz des Kunden zuständig ist.
10. Änderungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jeweils in ihrer aktuellen Fassung. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese jeweils bei uns einzusehen oder anzufordern.
11. Einbeziehung der Bedingungen in Vertragsverhältnisse
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden in der Regel mit der ersten Angebotserstellung bzw. Auftragsbestätigung übersandt oder auf die Geltung hingewiesen. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bei uns oder im Internet oder der Anforderung. Der Vertrag sowie auch alle künftigen Verträge kommen nur unter Einbeziehung der jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Ergänzende Bedingungen für Seminare, Personalschulungen, Überprüfungen und Audits
1. Teilnehmer
Zur Teilnahme an Seminaren und Personalschulungen ist - sofern keine andere Vereinbarung darüber getroffen wurde - jede Person berechtigt. Wir empfehlen jedoch, die mit uns besprochenen bzw. die in der Kursbeschreibung angegebenen Voraussetzungen zur Teilnahme an den Veranstaltungen zu erfüllen.
2. Buchung von Firmenschulungen, Anmeldung zu Seminaren, Auftragserteilungen für Überprüfungen und Audits
Vorgenannte Buchungen, Anmeldungen und Auftragserteilungen bedürfen der Schriftform. Die Adress- und Teilnehmerdaten können zur internen Bearbeitung in unserer EDV gespeichert werden. Terminwünsche werden berücksichtigt, gelten aber erst nach Bestätigung durch uns als verbindlich Die Anmeldefrist zu Seminaren endet, sofern nichts anderes vereinbart ist, zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn dadurch ein störungsfreier Ablauf des Seminars gewährleistet bleibt.
3. Gebühren und Zahlung
3.1 Für die Höhe der Seminargebühren bzw. Aufträge für Überprüfungen und Audits gelten die jeweils ausgeschriebenen bzw. angebotenen Honorarsätze zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Gebührenkalkulation für Firmenpersonalschulungen erfolgt u. a. nach den jeweils erteilten Plandaten des Auftraggebers u. a. über die Teilnehmerzahl, Inhalt, Materialien und gewünschte Teilnehmerbewirtung. Die Kosten können evtl. aufgrund tatsächlich abweichender Aufwendungen von unserem Kostenvoranschlag abweichen.
3.2 Die ausgeschriebenen bzw. kalkulierten Gebühren sind bis spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehend zu entrichten. Kostenabweichungen von tatsächlichen zu kalkulierten Kosten bei Firmenschulungen werden nachberechnet. Die Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug sofort fällig. Bei Teilnehmern, die auf Kosten Dritter ausgebildet werden (z. B. durch den Arbeitgeber), wird diesem die Rechnung zugestellt. Auftraggeber und Kursteilnehmer haften für die Seminargebühr selbst- und gesamtschuldnerisch. Hierauf ist der Teilnehmer vom Kunden hinzuweisen. Barzahlungen gelten als eingegangen, wenn sie durch Unterschrift und Stempel quittiert sind.
3.3 Bei Kündigung von Aufträgen zu Firmenschulungen bis vier bzw. Rücktritt von Anmeldungen zu Seminaren bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungs- und Vorbereitungsgebühr in Höhe von 20 % der Seminargebühr erhoben. Bei Kündigung oder Rücktritt innerhalb zwei Wochen vor der Veranstaltung wird die gesamte Veranstaltungsgebühr berechnet. Kündigung bzw. Abmeldung haben schriftlich zu erfolgen.
3.4 Abbruch oder Unterbrechung der Seminarteilnahme, egal aus welchem Grund, entbinden nicht von der Zahlung der vollen Seminargebühr, ausser der Veranstalter hat den Abbruch oder die Unterbrechung zu vertreten.
3.5. An Unterrichtsmaterialen und der Art der Präsentation stehen uns alle Rechte zu.
4. Seminarordnung
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, der Seminarordnung Folge zu leisten. Anordnungen des Ausbildungspersonals sind zu befolgen. Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Teilnehmer ohne Befreiung von der Gebührenpflicht von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen werden.
5. Mitwirkungspflichten, Ausfall von Veranstaltungsstunden
Bei Firmenschulungen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die Voraussetzungen während der gesamten Dauer zur erfolgreichen Abhaltung des Seminars gewährleistet sind. Wir haben nach Anfrage das Recht zur Vorabbesichtigung der Schulungsräumlichkeiten. In Ausnahmefällen behalten wir uns den Wechsel von Dozenten und/oder Änderungen im Programmablauf vor. Wird der Veranstalter am Veranstaltungsort (Firmengebäude, Tagungszentrum etc.) durch Ereignisse, welche von ihm nicht zu vertreten sind, an der Abhaltung von Kursstunden gehindert, besteht kein Anspruch auf deren Nachholung.
6. Ausfall von Veranstaltungen
Bei Ausfall von angekündigten Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstiger wichtiger Gründe des Veranstalters, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Beruht der Ausfall auf zu vertretenden Gründen des Veranstalters, werden nach dessen Wahl bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet oder eine Ersatzveranstaltung angeboten.
7. Haftung
Wir haften für Mängel und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung auch der Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund schwerwiegendem Organisationsverschulden, soweit gesetzlich zwingend gefordert.
Wir haften wenn nicht zwingend gesetzlich gefordert nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste oder für unsachgemäß gebrauchte oder dem normalen Verschleiß unterliegende Ware. Untypische Schäden werden von der Haftung nicht erfasst.
Die Haftung ist jedoch außer bei den gesetzlich zwingend vorgenannt benannten Fällen insgesamt auf die Teilnahmegebühr bzw. den Auftragswert begrenzt. Wir haften nicht für Beschädigungen, den Verlust oder Diebstahl zu Veranstaltungen mitgebrachter Teilnehmergegenstände jeglicher Art.
Copyright:
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